Jugendschutz
- Kinder sollen stets in Begleitung eines Erwachsenen sein.
- Kinder unter 16 Jahre bekommen einen anderen Eintrittsbändel, den die Eltern auch mit einer Notfallnummer beschreiben können.
- Beim Ausschank von Alkohol wird auf den Bändel geachtet oder ein Personalausweis verlangt.